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Plagiate im Web-ZeitalterDas ist das Streitobjekt. Zur Information: Die Grafiken des Layouts, die CSS Definitionen, große Teile des HTML Codes sowie Teile des Inhaltes wurden Hier noch ein besonders hervorstechender Teil der Urteilsbegründung zum Thema inwieweit computergenerierte Grafiken einen kreativen Geist des Users voraussetzen: Im Klartext bedeutet dies, dass auch mein Layout (und viele, viele andere) nicht schützenswert ist, da sicherlich mindestens jeder zweite Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren prinzipiell in der Lage ist, ein ordinäres Grafikprogramm zu bedienen. Und wer erstmal soweit gekommen ist, für den ist das Webdesign nun wirklich kein Akt mehr. Quasi Pille-Palle. Man, wie heißt das Zeug das der Richter raucht? Ich verbleibe mit Sprachlosigkeit und Kopfschütteln ... PS: Passend zum Thema - DAU-FAQ - Juristen erklären das Internet [via Usability Inside] noch kein KommentarDieser Eintrag kann nicht mehr kommentiert werden. |
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